Gebäude schneller steuerlich abschreiben
Mit der Gebäude-AfA (Abschreibung für Abnutzung) können Eigentümer eine Immobilie über 50 Jahre lang abschreiben. Es gibt allerdings Umstände, die eine schnellere Abschreibung rechtfertigen. Das Bundesfinanzministerium hat diese nun konkretisiert. FUCHSBRIEFE erklären, wie Eigentümer profitieren können.
Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF) konkretisiert die Bedingungen zur Inanspruchnahme der Gebäude-AfA nach kürzerer Nutzungsdauer. Generell ist es so: Eigentümer können ein Gebäude jährlich zu 2% steuerlich abschreiben. Nach 50 Jahren wäre die Immobilie dann vollständig abgeschrieben.
Auf Antrag ist es möglich, den Nutzungszeitraum zu verringern und so höhere Abschreibungssätze zu realisieren. Die alleinige