Gebäude schneller steuerlich abschreiben
Verschleiß, Entwertung und Recht können kürzere Nutzung rechtfertigen
Zur Ermittlung des Nutzungsendes gibt es einige Kriterien, die Eigentümer der Finanzverwaltung darlegen müssen. Das sind:
- Der technische Verschleiß: Hier geht es vor allem um die Tragstruktur (Dachkonstruktion, Wände, Fundament). Können einzelne Teile erneuert werden, rechtfertigt das keine kürzere Nutzungsdauer.
- Die wirtschaftliche Entwertung: Die liegt dann vor, wenn begründet dargelegt wird, dass keine wirtschaftlich sinnvolle Weiternutzung ab einem bestimmten Zeitpunkt möglich ist.
- Rechtliche Bestimmungen, die eine weitere Nutzung verbieten.
Die alleinige Heranziehung eines Verkehrswertgutachtens oder Modellansätze reichen nicht aus, so das BMF. Ein Bausubstanzgutachten ist nicht erforderlich, kann aber bei der Beurteilung helfen.
Fazit: Das Finanzministerium hat die Verwaltung angewiesen, die Grundsätze des Schreibens mit sofortiger Wirkung auf alle offenen Fälle anzuwenden. Wollen Sie das Nutzungsende eines Objekts vorziehen, prüfen Sie, ob Sie die Kriterien erfüllen.