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Was sich im kommenden Jahr in der Steuergesetzgebung ändert

Neue Steuern 2021

Änderungen im Steuerrecht 2021. Copyright: Pexels
Zum Jahreswechsel 2020/2021 treten einige neue Steuerregelungen in Kraft. Worauf müssen sich Unternehmer einstellen? Der Bund der Steuerzahler hat die Regelungen zusammengestellt. Wir haben für Sie die wichtigsten in aller Kürze zusammengefasst.
Trotz gewaltiger Haushaltsdefizite werden 2021 Steuern gesenkt. Für Ihre Steuerabteilung wichtig:
  • Die MwSt. beträgt ab 1.1. wieder 19%
  • Arbeitnehmer mit einer weiteren Anreise können im Rahmen der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer Fahrtweg 35 Cent absetzen. Zuvor waren es 30. 
  • Arbeitgeber können ihren Angestellten zusätzlich zum regulären Einkommen einen steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus i.H.v. 1.500 Euro auszahlen. Die Regelung gilt für alle Branchen und Berufe, ist allerdings bis zum 30.06.2021 begrenzt.
  • Wer im Home Office arbeitet, kann das mit 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) steuerlich absetzen.
  • Der Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz steigt um 336 Euro auf 9.744 Euro. Bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.488 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42% greift künftig bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 274.613 Euro gilt der Balkonsteuersatz von 45%. 
  • Der Soli fällt bei Einkommen unter 62.121 Euro weg (Eheleute 124.242), darüber teilweise.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung steigt auf 7.100 Euro im Monat in den alten (85.200 Euro im Jahr) und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern (80.400 Euro im Jahr). Die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 1. Januar 2021 auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro) angehoben. Dieser Wert gilt auch für die Pflegeversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2021 64.350 Euro im Jahr.

Auch Unternehmen profitieren:

  • Der Investitionsabzugsbetrag wird ausgeweitet. Ab 2021 werden 50% (ehem. 40%) der Investitionskosten steuerlich begünstigt. Die Gewinngrenze, bis zu der der Investitionsabzugsbetrag genutzt werden kann, liegt nun einheitlich bei 200.000 Euro.
  • Der Verlustrücktrag wurde im Rahmen des Corona-Hilfspaketes erhöht. Die Höchstgrenze wurde auf 5 Mio. Euro (ehem. 1 Mio. Euro) angehoben. Für Ehegatten liegen die Grenzen doppelt so hoch.

Ebenso Investoren:

  • Vermieter, die ihre Wohnungen zu einem günstigen Mietpreis an Angehörige oder Fremde vermieten, können bisher nur dann alle Ausgaben als Werbungskosten geltend machen, wenn die Miete mindestens 50% (ehem. 66%) der ortsüblichen Miete beträgt.
  • Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, können im laufenden Kalenderjahr bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden. Bisher lag die Grenze jeweils bei 10.000 Euro.

Ihr Augenmerk sollten Unternehmer auch auf Rechtsanwalts- und Gerichtskosten richten. Kurz vor Toreschluss haben Bundestag (in dem überproportional viele Rechtsanwälte sitzen) und Länderkammer eine 10%-ige Erhöhung von Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren durchgewinkt. In sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Gebühren um weitere 10%. Ebenso verbessern sich die Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer. Folge: Die Rechtsdurchsetzung wird teurer. Auch Rechtsschutzversicherungen dürften ihre Prämien nach oben anpassen.

Hinweis: Der Bund der Steuerzahler stellt Ihnen auf Anfrage eine ausführliche und aktuelle Liste der geänderten Steuergesetze 2021 zur Verfügung.

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