Steuern sparen mit Ukraine-Hilfen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Steuervergünstigungen für Ukraine-Hilfen verlängert. Das gilt für alle betrieblichen Hilfeleistungen, ebenso wie für private Spenden. Das BMF hat diese Regelung sogar nicht nur für 2024, sondern "bis auf Weiteres" verlängert. Das bedeutet: Sie können davon ausgehen, dass die Steuervergünstigungen solange gelten, wie der Krieg dauert.
FUCHSBRIEFE nehmen die Verlängerung der Steuervergünstigungen zum Anlass, Ihnen wesentliche Anwendungen und Synergieeffekte zu zeigen. In gleich vier