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Grundstücksunternehmen müssen genaue Vorgaben einhalten

Steuervorteil futsch

Ein leeres Lagerhaus. © Zixp@ck / stock.adobe.com
Vermieten Sie als gewerbliches Grundstückunternehmen Grundbesitz, dann müssen Sie keine Gewerbesteuer abführen. Aber es gibt eine kleine und wichtige Ausnahme, die sehr streng einzuhalten ist, wie nun der Bundesfinanzhof urteilte.

Gewerbliche Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, müssen auf den mit dem Grundbesitz erzielten Ertrag keine Gewerbesteuer zahlen. Der Steuervorteil ist aber ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz des Grundstücksunternehmens dem Gewerbebetrieb eines seiner Gesellschafter dient.  

Steuerfreiheit: Grundbesitz muss ausschließlich gewerblich sein

Im Streitfall waren drei von fünf Gesellschaftern am pachtenden Gewerbebetrieb mit jeweils 0,3% beteiligt. Selbst diese geringfügige Beteiligung sieht der Bundesfinanzhof (BFH) als hoch genug an, um dem Grundstücksunternehmen den ganzen Steuervorteil zu versagen. Und das, obwohl mit der Vermietung an den Gewerbebetrieb nur ein minimaler Anteil des Umsatzes erzielt wurde.

Dem Steuerprivileg schadet es dagegen nicht, wenn das gewerbliche Grundstücksunternehmen nebenbei noch eigenes Kapitalvermögen verwaltet. Auf mit diesem Kapitalvermögen erwirtschaftete (Zins-)Erträge wird allerdings Gewerbesteuer fällig.

Fazit: Sind Sie Gesellschafter eines gewerblichen Grundstückunternehmens, achten Sie darauf, dass kein Gesellschafter an einem zu ihren Kunden gehörenden Unternehmen beteiligt ist. Andernfalls verlieren Sie den kompletten Steuervorteil.

Urteil: BFH, III R 3/21

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