Unternehmensbeteiligung für Grunderwerbsteuer entscheidend
Achten Sie bei Grundstückverkäufen zwischen komplex organisierten Gesellschaften auf die tatsächlichen Vermögensbeteiligungen. Sind Sie als Käuferin nicht mit ihrem Vermögen an der verkaufenden Gesellschaft beteiligt, hilft auch ein Treuhandverhältnis nichts - die Grunderwerbsteuer wird fällig, so der Bundesfinanzhof (BFH).
Tätigen Unternehmen miteinander Immobiliengeschäfte dann gilt in der Regel: Die Grunderwerbsteuer entfällt nur, wenn der kaufende Gesellschafter an beiden beteiligten Gesellschaften mit seinem Vermögen gleichermaßen beteiligt ist.
Der Bundesfinanzhof entschied jetzt, dass ein Treuhandverhältnis für den Wegfall der Grunderwerbsteuer alleine nicht reicht. Die tatsächliche Beteiligung mit dem Vermögen ist ausschlaggebend.
Fazit: Achten Sie bei Immobiliengeschäften zwischen Unternehmen darauf, dass Sie an beiden Gesellschaften mit ihrem Vermögen im gleichen Umfang beteiligt sind. Sind Sie es nicht, wird das Finanzamt Grunderwerbsteuer kassieren.