Bundesverfassungsgericht stoppt Gebäudeenergiegesetz
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gebäudeenergiegesetzt gestoppt. Das GEG darf morgen (Freitag, 7.7.23) nicht im Bundestag beschlossen werden. Begründung der Richter: Die Ampel-Regierung hat das parlamentarische Verfahren derart grob missachtet, dass dies bei der Tragweite des Gesetzes nicht tolerierbar ist. Für die Regierung ist das eine Blamage, die seinesgleichen sucht.
Jetzt ist der Ampel-Koalition der "Heiz-Hammer" doch noch auf den Fuß gefallen. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe hat das Gesetzgebungsverfahren "auf Speed" gestoppt - ein Novum. Grund ist nicht der Inhalt des Gesetzes, sondern - viel schlimmer für die Ampel - der Verstoß gegen das übliche parlamentarische Verfahren (FB vom 22.06.2023).
Verfassungsgericht erdet Ampel
Das BVG-Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Es bedeutet, dass die Verfassungsrichter der Ampel ihre Missachtung des Parlaments in diesem Fall nicht durchgehen lassen. Das war zu Corona-Zeiten noch anders. Damals wurden erhebliche Grundrechtseingriffe unter der Großen Koalition per Verordnung und ohne Beteiligung des Parlaments beschlossen - die heute von Gerichten z.T. als "nicht korrekt" abgeurteilt werden.
Für die Ampel muss das Urteil ein Weckruf sein. Er bedeutet: Die Regierung agiert nicht im luftleeren Raum und völlig autark. Das Parlament und die Bürger müssen im parlamentarischen Verfahren eine Chance haben, sich zu beteiligen und zu informieren. Das ist die Basis einer Demokratie und das Fundament für eine auch handwerklich saubere Politik.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit
Die Ampel scheint den Ruf verstanden zu haben. Die Regierung wird das Gesetz nicht - wie kurzzeitig angedacht - in einer Sondersitzung in der Sommerpause durchs Parlament drücken. Das GEG wird erst im September erneut im Parlament beraten. CDU-Chef Friedrich Merz hat der Koalition bereits erneute Gespräche über das GEG angeboten. Es gebe auch sachlich keinen Grund für die brachiale Hast. Etliche Fristen wurden um Jahre nach hinten verschoben.
Die Eile insbesondere Seitens der Grünen und des Habeck-Ministeriums dürfte eher darin begründet sein, dass der Heiz-Hammer auch nach den Änderungen handwerklich enorme Schwächen hat. Die werden jetzt in den möglichen weiteren Debatten im Parlament thematisiert. Für Wirtschaftsminister Robert Habeck steht zu befürchten, dass es weitere Änderungen im Gesetzt geben könnte.
Fazit: Gründlichkeit vor Schnelligkeit - das wäre bei einem Gesetz dieser Tragweite das wichtigste Gebot der Stunde. Und eine angemessene Beteiligung des Parlaments sollte in einer Demokratie nie zur Debatte stehen. Bleibt abzuwarten, ob die Regierung aus dieser Blamage lernt.