Batterien: Ökonomie oder Ökologie?
Für die EU geht beim Thema Batterien die Ökonomie vor der Ökologie. Das geht aus der EU-Batterieverordnung hervor, die jüngst einstimmig von den EU-Umweltministerinnen und -ministern bestätigt wurde. Gestern (30.03.) hat zudem das EU-Parlament mit wenigen Änderungsvorschlägen seine Position verabschiedet. Nun stehen die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten an. Diese könnten Ende 2022 abgeschlossen sein. Gültigkeit entfaltet die Verordnung ab 2025.
Nur noch nachhaltige Batterien für Europas Geräte, Autos und Maschinen
Ziel der Batterieverordnung ist es, die Produktion und den Umgang mit Batterien nachhaltiger zu gestalten. Die Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette bei der Batterie-Produktion sollen gestärkt, die Leistungsfähigkeit der Batterien erhöht und strengere Vorgaben für Nachhaltigkeit und Recycling etabliert werden. Auch der CO2-Ausstoß während der Batterie-Produktion soll künftig transparent dokumentiert werden. FUCHSBRIEFE hatten sie bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass die EU diesbezügliche Pläne verfolgt (vgl. FB vom 12.05.2021).
Damit der flächendeckende Einsatz der Batterieinfrastruktur aber ökologisch sinnvoll ist, bräuchte es höhere Recyclingquoten. Laut einer Studie der Colombia University müssten sie bei 90% liegen. Die Pläne der EU hingegen sehen eine Sammelquote von 70% ab 2025 vor, ab 2030 dann 80%. Erste Pläne der EU-Kommission lagen sogar noch darunter (65% bzw. 70%).
Effektive Recycling-Maßnahme nicht aufgenommen
Überraschend ist, dass sich in der Verordnung nicht mehr die Idee eines Batterie-Pfands findet. Der EU-Binnenmarktausschuss hatte diesen gefordert; ausgerechnet der in der Entwurfsphase der Verordnung federführende EU-Umweltausschuss hat es „gekegelt“. Die Maßnahme wurde etwa vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) als wesentlich angesehen, um zuverlässig die Recyclingquoten zu erreichen. Zudem sieht es der Verband sehr kritisch, die Wiedergewinnungsquote von Lithium von 35% auf 70% zu erhöhen. Technisch sei das derzeit noch gar nicht möglich, so der Verband.
Inwieweit das deutsche Lieferkettengesetz nun nachgebessert werden muss, kann noch nicht beantwortet werden. Aus einer Presseanfrage von FUCHSBRIEFE beim Bundesumweltministerium geht hervor, dass es in jedem Fall zu Anpassungen im Sinne von Harmonisierungen mit dem EU-Recht kommen wird. Ob es sich dabei um Formalien oder konkrete inhaltliche Passagen mit Wirkungen für Unternehmen handelt, ist noch nicht raus.
Fazit: Die EU will den Umstieg auf die Elektromobilität – da dürfen „lästige“ Nachhaltigkeits-Ziele nicht bremsend wirken. Den Zielkonflikt Ökonomie vs. Ökologie hat die EU damit zugunsten der Ökonomie entschieden.