MiFID II auch für Finanzvermittler
Auch Telefonate mit Ihrem Finanzvermittler müssen in näherer Zukunft aufgezeichnet werden. Das sieht der Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie MiFID II für Finanzanlagenvermittler (freie Vertriebe) vor. Bisher trifft das nur auf Bankberater zu. Allerdings werden die 38.000 Vermittler in Deutschland weiterhin Provisionen von Fonds einstreichen dürfen – solange das die Beratungsqualität nicht beeinflusst. Der Vermittler muss dem Anleger aber in jedem Fall seinen Interessenkonflikt aufdecken.