"Kundenbetreuung" ist nicht ausreichend für das Impressum
Das Impressum ist ein ‚Muss‘ für jede Firma, die einen Internetauftritt hat. Bei der Abfassung können Fehler passieren, die Abmahnanwälte gnadenlos zu ihrem finanziellen Vorteil auszunutzen versuchen. Klagen vor Gericht sind deshalb vorprogrammiert. Das Kammergericht (KG) Berlin, das Landgericht (LG) Trier und das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatten gleich drei Impressum-Fälle zu entscheiden. Mit ihren Urteilen geben die Richter auch Tipps, wie ein Impressum abzufassen ist.