SMS für Mahnung nutzen
Das Oberlandesgericht Hamm hat klargestellt, dass Firmen oder Inkassounternehmen auch SMS für Kundenkontakte nutzen dürfen. Ob Firmen ihre offenen Rechnungen per SMS versenden, sollten sie sich aber überlegen. Denn bisher waren SMS-Kontaktaufnahmen oft die Masche von Betrügern.