Bundesfinanzhof beauftragt EuGH mit Klärung
Wer ein Grundstück vermietet oder verpachtet, muss darauf keine Umsatzsteuer zahlen. Kompliziert wird es aber dann, wenn etwa Maschinen oder sonstige Betriebsanlagen fest dazu gehören, etwa bei einem Betriebsgelände. Daraus entsteht ein bürokratischer Irrsinn, den der BFH jetzt beenden will.