BAG-Urteil: Sonderkündigungsschutz für schwangere Frauen
Arbeitgeber dürfen Schwangere nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht kündigen. Doch wie muss die Firma reagieren, wenn die Frau erst nach der Kündigung von der zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Schwangerschaft erfährt und verspätet klagt? Das musste jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden.