Arbeitsminister belastet den Arbeitsmarkt von drei Seiten
Insbesondere die geplante Neuregelung zum Hinzuverdienst bei Frührentnern wird eine schwere Bürde. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, die Grenze für den Hinzuverdienst von Frührentnern aufzuheben. Frührentner könnten dann künftig unbeschränkt zu ihrer Rente dazuverdienen. Bisher dürfen sie nur 6.300 Euro p.a. zusätzlich verdienen (Ausnahme in den Corona-Jahren 2020 - 2022, 46.000 Euro). Ab Januar 2023 würden die Corona-Ausnahmen wieder entfallen. Rentner können dann erst wieder unbeschränkt hinzuverdienen, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Arbeitsminister setzt Anreize, um früher in Rente zu gehen
Die Regelung wird - genau entgegen der Hoffnung des Arbeitsministers - hohe Anreize setzen, früher in Rente zu gehen. Insbesondere Hochqualifizierte und gut verdienende Facharbeiter müssen bisher hohe Abschläge verkraften, wenn sie in Frührente gehen. Durch den geringen Zuverdienst ist das nicht sonderlich attraktiv. Genau das würde sich mit der Neureglung aber ändern. Die hohen erlaubten Zuverdienste werden es möglich machen, Rentenabschläge auszugleichen.
Dieses Risiko sieht auch das Arbeitsministerium. "Das Verhalten der Versicherten in Folge der Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen lässt sich nicht verlässlich vorhersagen. Wir rechnen sowohl mit der Aufnahme zusätzlicher versicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit als auch mit vorgezogenen Rentenbezügen", so die Antwort auf Anfrage von FUCHSBRIEFE. Eine Abschätzung, wie groß die Effekte sein werden, gibt es nicht.
Verrentungswelle dürfte nur noch größer werden
Der große Erfolg der Rente mit 63 deutet darauf hin, dass die Kalkulation der Politik nicht aufgehen dürfte. Das Risiko ist jedenfalls groß, dass gerade Leistungsträger die Regelung nutzen, früher in Rente zu gehen und ihr Spezial-Wissen zusätzlich für ihren Arbeitgeber zu versilbern. Für Unternehmen würde das einen größeren Personalmangel und steigende Kosten bedeuten, da sie Frührentner mindestens teilweise ersetzen müssten.
Mindestlohn und Bürgergeld belasten zusätzlich
Auch die Erhöhung des Mindestlohnes und die Einführung des Bürgergeldes schwächen den Arbeitsmarkt strukturell. Während der Mindestlohn die Arbeitskosten über alle Lohnklassen erhöht (Stichwort Lohnabstandsgebot) und Arbeit verteuert, sorgt das Bürgergeld für einen geringeren Druck, Arbeit anzunehmen und dünnt somit das Arbeitskräftepotenzial aus.