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Arbeitgeber
  • FUCHS-Briefe
  • Wertungsspielraum unbedingt nutzen

Bei den Kriterien zur Sozialauswahl hat der Arbeitgeber das Sagen

Bei Kündigungen geht es immer auch eine Sozialauswahl: Nicht das Rasenmäher-Prinzip soll gelten und aus einer Lostrommel sind die Kandidaten ebenfalls nicht zu ziehen. Soziale Gesichtspunkte spielen bei der Auswahl der Personen eine zentrale Rolle. Bislang offener Punkt: Wer gewichtet die gesetzlich vorgegebenen Kriterien?
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  • Knapper bemessener Sozialplan wirksam

Niemand kann einem Nackten in die Tasche greifen

Bei einer Massenentlassung am Flughafen Berlin-Tegel gab es für die Beschäftigten nur eine kleine Abfindung. Das enttäuschte zwar die Arbeitnehmer, rechtlich ist das aber nicht zu beanstanden, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens mehr nicht zulässt.
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  • Bauernschläue hilft nicht vor Gericht

Abfindung wird mit Sozialplangeld verrechnet

Muss der Arbeitgeber Massenentlassungen aussprechen, kommt er nicht daran vorbei, einen Sozialplan mit dem Betriebsrat zu verhandeln. Aber was ist, wenn ein Arbeitnehmer schneller ist und eine individuelle Geldzahlung vor Gericht erstreitet. Gibt es dann gleich zweimal eine Abfindung?
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  • In aller Kürze

Teurer Tippfehler im Aufhebungsvertrag irrelevant

Ein Schreibfehler in einem Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber zwar peinlich, kann aber passieren, ohne dass es gravierende Folgen hat. Eine Produkt-Managerin erhielt einen Aufhebungsvertrag, in dem der Betrieb Stunden mit Tagen verwechselte. Dieser Irrtum hätte ihr 62.000 Euro in die Kasse gespült (Resturlaub). Die Tatsache, dass dem Arbeitgeber dieser Fehler nicht auffiel, führt nicht zu einem Zahlungsanspruch der Managerin, urteilte das Landesarbeitsgericht. Als vereinbart gilt nur das, was beide Parteien offensichtlich gewollt haben.

 

Urteil:

LAG Rheinland-Pfalz vom 22. 11. 2018, Az.: 5 Sa 173/18

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  • In aller Kürze

Arbeitsmarkt: Rekord bei Stellenangeboten

Seit 25 Jahren gab es nicht mehr so wenige Arbeitslose pro offener Stelle wie jetzt. Aktuell sind es zwei Arbeitslose pro neu zu besetzender Stelle. Das ermittelte das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB). Die Zahl der offenen Stellen erreichte mit 1,2 Mio. den Höchststand der letzten 25 Jahre. Über 50% der Neueingestellten waren zuvor woanders beschäftigt; etwas über 20% vorher arbeitslos. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen erreichte mit 2,4 Mio. den niedrigsten Wert bisher.
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  • Aus dem Leeren schöpfen

Arbeitskräfte-Knappheit nimmt auch bei Konjunktur-Abkühlung zu

Der deutsche Arbeitsmarkt ist nahezu leergefegt. Die Arbeitskräfte-Reserve der Frauen ist ausgeschöpft. Und die Zuwanderung schafft kaum Erleichterungen. Das wird sich auch bei einer konjunkturellen Verlangsamung nicht ändern. Darum wächst das Inflationspotenzial erheblich.
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  • Kündigung bei Nichtanmeldung

Kündigung bei Nichtantritt

Einem Arbeitnehmer, der eigenmächtig seinen Urlaub verlängert, kann fristlos gekündigt werden. Dennoch sollte der Betrieb ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachten.
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  • Urlaubstage sollen angesammelt werden können

EuGH will Ansprüche ausweiten

Auf Arbeitgeber kommt bald voraussichtlich weitere Bürokratie zu. Arbeitnehmer sollen nämlich unbegrenzt Urlaub ansammeln können, wenn der Arbeitgeber nicht dazu anhält, dass der Urlaub genommen wird. So will es der Generalanwalt beim EuGH. Das wird zu einer Reihe von innerbetrieblichen Problemen und Mehrarbeit führen.
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  • Zwölf soll bald vor dem Komma stehen

Sachverständige manipulieren den Mindestlohn nach oben

Der Mindestlohn wird 2019/20 stärker steigen als erwartet. Die Sachverständigen haben nämlich die Berechnungsgrundlage manipuliert. Mit dem Einverständnis der Arbeitgeberverbände.
  • FUCHS-Briefe
  • Bestellung ohne Zustimmung nicht rechtsgültig

Fachkraft nicht wider Willen

Ganz klar, ein Arbeitgeber kann einen seiner Beschäftigten zur verantwortlichen Elektrofachkraft bestellen. Strittig war allerdings, ob dies auch gegen den Willen des Beschäftigten geschehen kann. Das ist nun geklärt.
  • FUCHS-Briefe
  • Tarifrunde 2018 mit mehreren Schlachtfeldern

Arbeitszeit statt Prozenten

Die Tarifrunde 2018 wird vom Streit um die Flexibilisierung der Arbeitszeit überlagert. Den Vorreiter bildet hier die IG Metall. Die Metallarbeitgeber haben bereits reagiert und eigene umfassende Vorstellungen vorgelegt.
  • FUCHS-Briefe
  • Nachweis für Erforderlichkeit

Smartphone für Ihren Betriebsrat

Sie müssen ggf. Ihrem Betriebsrat ein Smartphone zur Verfügung stellen. Dazu sind Sie verpflichtet, wenn dieser ein Smartphone für seine Arbeit benötigt.
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