Bei den Kriterien zur Sozialauswahl hat der Arbeitgeber das Sagen
Bei Kündigungen geht es immer auch eine Sozialauswahl: Nicht das Rasenmäher-Prinzip soll gelten und aus einer Lostrommel sind die Kandidaten ebenfalls nicht zu ziehen. Soziale Gesichtspunkte spielen bei der Auswahl der Personen eine zentrale Rolle. Bislang offener Punkt: Wer gewichtet die gesetzlich vorgegebenen Kriterien?