Verzug beim Hausgeld hat schlimme Folgen
Es muss schon ziemlich ‚dicke kommen‘, wenn eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) die Entziehung des Eigentums von einem Mitbewohner betreibt. Aber es kann Fälle geben, bei der die WEG keine andere Wahl hat und dies auch rechtlich nicht zu beanstanden ist, wie das Landgericht (LG) Frankfurt am Main bestätigte.