EU schützt Konzerne vor Kreislaufwirtschaft
Die EU rückt in ihrem Data Act wieder weit von ihrem ursprünglichen Ziel ab - zum Nachteil von kleineren Unternehmen. Entgegen ursprünglicher Vorschläge wird der EU Data Act den Unternehmen nun neue Bürokratie-Aufgaben verschaffen, bei geringem Nutzen. Das Gesetz soll den Datenaustausch in der EU regulieren.
Ursprünglich war vorgesehen, Unternehmen zur Herausgabe ihrer Produktdaten für Reparaturen und Wartungsarbeiten zu verpflichten. Das hätte einen Boom in den nachgelagerten Märkten auslösen können (z.B. bei Reparaturen). Denn sie wären dann in der Lage gewesen, Produkte der großen Unternehmen instand zu setzten. Das geht oft nicht. Denn große Unternehmen kontrollieren ihre Produkte vollständig. Bekannte Beispiele sind das iPhone von Apple oder der Thermomix von Vorwerk. Ohne Zugriff auf die herstellereigene Autorisierungssoftware ist es nicht möglich, Teile zu wechseln.
EU ändert Entwurf zugunsten von Konzernen
Davon ist die EU nach vierfachen Änderungen des Entwurfs am Donnerstag (09.02.) wieder erheblich abgerückt. Ob ein Unternehmen bestimmte Daten herausgibt, kann es in fast allen Fällen freiwillig entscheiden. Damit haben die Datenschützer den Vorschlag in ihrem Interesse umgestaltet.
Für KMU ist das enttäuschend. Die Beschlussfassung „zementiert die ohnehin schon privilegierte Stellung des Dateninhabers“, beklagt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Ausgeschlossen von der Herausgabepflicht sind solche Daten, die durch komplexe prioritäre Algorithmen generiert worden sind. Das trifft auf die Mehrheit der Daten zu. Damit bietet der Data Act „wenig Mehrwert gegenüber bestehenden Vertragslösungen“, so der ZDH.
Bürokratie für KMU wächst
Stattdessen wird es neue bürokratischen Anforderungen geben. Die dürften vor allem KMU (FB vom 16.01.2023) vor Probleme stellen. Für vertragliche Regelungen soll etwa eine starre Inhaltekontrolle eingeführt werden. Das schränkt die Flexibilität der Unternehmen in ihren Ausgestaltungsmöglichkeiten ein. Der Verband der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) fürchtet daher, dass aus dem Data Act ein „Drama Act“ wird. „Im B2B-Verhältnis muss kein Verbraucher geschützt werden,“ so der Verband.