Wo Rentner im Ausland Steuern sparen
Attraktiv sind solche Länder, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen hat, das die Besteuerung der Rente regelt. Wenn nur dem Ansässigkeitsstaat - also dem neuen Wohnsitz - das Recht zur Besteuerung laut DBA zusteht, geht der deutsche Fiskus leer aus. Wohnt ein deutscher Senior im Ausland ohne DBA, ist er beschränkt steuerpflichtig und verliert sogar seine Freibeträge.
Steuern sparen in Südeuropa
Interessant ist vor diesem Hintergrund Portugal. Das Land wirbt deutsche Rentner zehn Jahre mit einer Pauschalsteuer von 10%. Dafür muss der Rentner in Portugal einen Antrag auf einen Sonderstatus stellen. Voraussetzung ist, dass er in dem Jahr, in dem der Sonderstatus wirksam werden soll, auch in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig werden muss. Das ist dann der Fall, wenn er sich mehr als 183 Tage im Jahr in Portugal aufhält. Eine Verlängerung des 10-Jahres-Zeitraums ist bisher nicht vorgesehen.
Günstiger sind die Pauschal-Steuern in Italien und Griechenland. Dort werden ausländische Renten pauschal mit 7% versteuert.
Steuer-Oasen außerhalb Europas
Außerhalb Europas hat sich Thailand zum Steuerparadies für deutsche Rentner gemausert. Gemäß dem DBA liegt das Besteuerungsrecht für Renten aus der Deutschen Rentenversicherung bei mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand lebenden deutschen Senioren bei der Thai-Finanzverwaltung. Zu beachten ist, dass Thailand nur Auslandseinkünfte versteuert, die im Entstehungsjahr "ins Land geholt" werden. Wer also ein Jahr lang von Erspartem leben kann, dem wink danach die Steuerbefreiung seiner Renteneinkünfte.
Senioren mit Südamerika-Faible sollten sich unter Steuer-Aspekten Uruguay näher anschauen. Auslandsrenten sind dort steuerbefreit. Gemäß dem DBA hat Deutschland noch das Recht die Rente in Höhe von 10% zu besteuern.
Weitere Hinweise
Zu beachten ist, dass die Steuer-Anreize sich üblicherweise nur auf die Renten beziehen. Andere Einkommensarten, insbesondere die Kapitalertragssteuer, wird für gewöhnlich weiterhin in Deutschland erhoben. Auch bei Pensionen hat meist der deutsche Staat das Besteuerungsrecht. Zuständig für die deutschen Auslandsrenten ist übrigens das Finanzamt Neubrandenburg.