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Was 2023 auf Unternehmen und Bürger zukommt

Entlastungen bei Steuern und Abgaben

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Zahlreiche Neuerungen greifen im kommenden Jahr bei der Steuer. Viele haben das Ziel, die Steuerzahler und Unternehmen zu entlasten. Ein Überblick:
Die FUCHSBRIEFE-Redaktion hat für Sie recherchiert, was sich 2023 bei Steuern und Abgaben ändert:

Entlastungen für Unternehmen

  • Unternehmen im produzierenden Gewerbe erhalten im Energie- und Stromsteuerrecht den Spitzenausgleich. Unternehmen können bis zu 90% der nach Abzug aller allgemeinen Steuerentlastungen übrig bleibenden Energie- und Stromsteuern zurückerstattet bekommen.
  • Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert: Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro und auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag wird darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre.
  • Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge werden um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird keine Umsatzsteuer erhoben.
  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird bis Ende 2023 verlängert.

Änderungen bei der Einkommensteuererklärung

  • Der steuerliche Grundfreibetrag (Einkommensgrenze, bis zu der keine Steuern gezahlt werden müssen) steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro p.a.
  • Die "Soli"-Freigrenze steigt auf 17.453 Euro p.a. (für Ehepaare 35.086 Euro).
  • Die Homeoffice-Pauschale (steuerlich absetzbar als Werbungskosten) wird von 600 auf 1.000 Euro p.a. angehoben.
  • Der Freibetrag für Kapitalerträge (Einkünfte aus Aktienhandel, Zinsen, Dividenden) steigt von 801 Euro p.a. auf 1.000 Euro p.a. (für Ehepaare von 1.602 auf 2.000 Euro)
  • Das Kindergeld steigt auf 250 Euro pro Monat
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt um 252 Euro.
  • Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung wurden verlängert. Wer die Erklärung ohne Steuerberater abgibt, hat für 2022 bis zum 30.09.2022 Zeit. 

Änderungen bei Sozialabgaben

  • Die Krankenkassenbeiträge steigen von momentan durchschnittlich 15,9% auf voraussichtlich 16,2%.
  • Rentenbeiträge sind ab 01.01.2023 vollständig in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben absetzbar. Das gilt auch für Beiträge in die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Basisrentenverträge.
  • Bei vorgezogenen Altersrenten (Rente ab 63) entfällt die Hinzuverdienstgrenze. Bei Erwerbsminderungsrenten steigt sie von 6.300 Euro p.a. auf 34.500 Euro p.a.

Weitere Änderungen

  • Die Grundsteuerklärung muss bis Ende Januar abgegeben werden.
  • Einnahmen aus kleinen Solarstromanlagen sind rückwirkend ab Jahresanfang 2022 steuerfrei.
  • Änderungen im Bewertungsgesetz werden das Übertragen von Immobilien (Erbschafts- und Schenkungssteuer) teurer machen (FB vom 24.11.2022).
  • Mit der Steuer-ID soll erstmals ein direkter Auszahlungsweg für Direktzahlungen (Nothilfen, Klimageld) vom Staat an den Bürger geschaffen werden.
  • Die Tabaksteuer steigt auf 19,84%. Der Preis für eine handelsübliche Schachtel Zigaretten steigt zwischen 10 bis 20 Cent.
Fazit: Unternehmen und Bürger werden im nächsten Jahr in vielen Bereichen bei Steuern und Abgaben entlastet.
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