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Gehalt
  • FUCHS-Briefe
  • Zur Angemessenheit von Vergütungen für GmbH-Geschäftsführer

Viel Spielraum beim Gehalt des Geschäftsführers

Wer als GmbH-Chef mit seinen Jahresgesamtbezügen unter 150.000 Euro liegt, hat schlecht verhandelt. Denn: Er oder sie kommt damit auf weniger als die Hälfte des Einkommens der Kollegen. Bleibt die Frage: Wie hoch darf eine angemessene GmbH-Geschäfsführervergütung überhaupt sein?
  • FUCHS-Briefe
  • Gehalt hatte nur Anerkennungscharakter

Notfall ist keine Gewinnausschüttung

Weil es Konflikte zwischen der Geschäftsführerin und Kunden gab, musste der bereits in Pension befindliche vorherige Firmenchef nochmals ran. Das Finanzamt misstraute dieser Konstellation und verdonnerte die GmbH zu einer höheren Körperschaftssteuer. Zu Recht?
  • FUCHS-Briefe
  • Britische Investoren rebellieren

Aufstand gegen zu üppige Gehälter

Auch im angelsächsischen Raum macht sich zunehmend eine Stimmung gegen als überzogen empfundene Managergehälter breit. Eine der bisher massivsten Revolten gegen die Honorierung der Bosse von Asset Management - Gesellschaften hat sich Mitte Mai in Großbritannien abgespielt. 42% der Investoren stimmten gegen die Honorierung von Stephanie Bruce. Sie wechselt im Juni als Chief Financial Officer von PriceWaterhouseCoopers zum Asset Management Team von Standard Life Aberdeen. Ihr jährliches Basisgehalt sind 525 000 Pfund –16,7% mehr als ihr Vorgänger. Bruce muss innerhalb von drei Jahren 230 Mio. Pfund an Kosteneinsparungen erreichen, um ihr volles Gehalt zu erhalten. Um Bruce' Entlohnung zu verhindern, wären 50% der Investoren-Stimmen nötig gewesen.
  • FUCHS-Briefe
  • Auch Betriebsräte können aufsteigen

Gericht streicht die Zulagen

Die Bezahlung von freigestellten Betriebsräten ist gleichermaßen heikel und kompliziert. Grundsätzlich bekommen sie ihr bisheriges Gehalt, einschließlich der Zulagen weiter. Aber was ist, wenn das Amt über viele Jahre läuft? Gibt es keine beruflichen Entwicklungsperspektiven? Doch die gibt es, aber finanziell kann das durchaus in die Hose gehen.
  • FUCHS-Briefe
  • Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern

Betriebsratsvorsitzender bekommt zu viel Geld

Ein Arbeitgeber darf einen zu hoch eingruppierten Betriebsrat zurückstufen. Aber er darf das zu viel gezahlte Geld nicht zurückfordern. Das entschied jetzt das Arbeitsgericht in Essen (Urteil vom 4.10.2018, Az.: 6 BV 40/18 und 1 Ca 1124/18).
  • FUCHS-Briefe
  • Industrie vor der Zukunftsfrage

Die Künstliche Intelligenz beherrschen lernen

Für Deutschland Industrie geht es in den nächsten Jahren „um die Wurst". Dann stellt sich heraus, ob zentrale Anteile der industriellen Wertschöpfung in Deutschland gehalten werden können.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Betrieb | Personal: Eingruppierung Betriebsrat

Das Gehalt eines freigestellten Betriebsrats richtet sich nach der Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer im Betrieb. Wird der zum Vergleich herangezogene Bereich ausgelagert, richtet sich das Gehalt des Betriebsrates danach, welche Position ihm der Arbeitgeber ohne Freistellung zugewiesen hätte. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Urteil vom 19.04.2018, Az.: 4 Sa 401/17). Fällt der Bezugsarbeitsplatz für die Festlegung des Gehalts eines Betriebsrates weg, ist also eine hypothetische Vergleichsposition zu finden.
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  • FUCHS-Briefe
  • Ausschlussfristen sind zu beachten

Arbeitgeber kann zu viel gezahltes Entgelt zurückfordern

Vor den Arbeitsgerichten landen häufig Fälle, dass der Arbeitgeber zu wenig Lohn überweist oder die monatliche Vergütung ganz ausbleibt. Aber was ist, wenn die Firma zu viel Lohn zahlt?
  • FUCHS-Briefe
  • Mitarbeiter wünschen spannende Aufgaben

Sicherheit und Planbarkeit

Planbare Arbeitszeiten sind Ihren Mitarbeitern (namentlich den weiblichen) wichtiger als Flexibilisierung. Interessante Aufgaben haben zudem mehr Bedeutung als die Bezahlung. Dies ermittelte das Wissenschaftszentrum Berlin.
  • FUCHS-Briefe
  • Nur in Ausnahmefällen darf Zahltag hinausgeschoben werden

Am 1. ist Zahltag

Ist das Entgelt monatlich neu zu berechnen, kann die Überweisung bis zum 15. des Folgemonats auf sich warten lassen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber einen Abschlag zahlen.
  • FUCHS-Briefe
  • Altersversorgung bleibt gedeckelt

BFH beharrt auf 75% Höchstsumme

Vorsicht bei Arbeitszeitverkürzungen mit Gehaltsminus für Gesellschafter -Geschäftsführer. Denn Sie müssen hier auch die Pensionszusage im Blick haben.
  • FUCHS-Briefe
  • Phantasiegehälter der IT-Bewerber

Personal: Gehalt ist Verhandlungssache

Auch für die Einstellung der heiß begehrten IT-Fachkräfte gilt: Gehalt ist Verhandlungssache.
  • FUCHS-Briefe
  • GmbH-Beteiligung

Betrieb: Rabatt führt zur Steuerpflicht

Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen Arbeitnehmer führt zu einem zu versteuernden Arbeitslohn.
  • FUCHS-Briefe
  • Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Gehalt: Strafgeld bei verspäteter Überweisung

Arbeitgeber müssen Säumniszuschläge zahlen, wenn sie Gehalt verspätet oder nicht den vereinbarten Betrag exakt auszahlen.
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