Weniger Umsatzsteuer für Bootsanlieger?
Der EuGH muss klären, ob die kurzfristige Vermietung von Bootsliegeplätzen dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Sie könnte dabei vergleichbar mit einer Vermietung von Campingplätzen sein. Eine entsprechende Klärungsanfrage hat der Bundesfinanzhof jetzt beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gestellt (Az. V R 33/17).