Produktinformationen gehören auf die Verpackung
Es geht um die Gesundheit. Deshalb dürfen kosmetische Mittel diese auf keinen Fall gefährden. Das ist das Hauptziel der EU-Kosmetikverordnung. Es geht dabei auch um die richtige Anwendung. Deshalb sind eindeutige und lesbare Deklarationen wichtig. Aber dürfen die Informationen nur in einem Firmenkatalog des Herstellers und nicht auf der Verpackung des Produkts stehen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) macht dazu eine klare Ansage.