Bundesfinanzhof sieht klare Interessenlage
Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen wollen, setzen oft Outplacement-Berater ein. Die Frage ist aber, ob diese Beratung im Interesse des Unternehmens oder der Mitarbeiter ist. Davon hängt ab, ob für die Rechnungen Vorsteuer abgezogen werden kann oder nicht. Der Bundesfinanzhof hat das jetzt entschieden.