BFH-Urteil: Anscheinsbeweis bei Firmenwagen
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Gesellschafter-Geschäftsführer betriebliche Fahrzeuge oft auch privat nutzen. Das kann steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden. Der BFH hat aber auch eine Indikation gegeben, welche Maßnahmen helfen können, die Privatnutzung zu widerlegen.