Abstandsfläche darf bebaut werden
Für Grenzflächen von Grundstücken gilt besonderes Recht, das sich aus den Ansprüchen des Nachbars ergibt. Um die Beseitigung eines Gebäudes zu verlangen, muss eine Belästigung vorliegen, sonst wiegt das Eigentumsrecht stärker, so ein Urteil des OLG München.