Fristsetzung bei Sachschäden nicht erforderlich
Sachschäden, die vom Mieter verursacht wurden, bedürfen keiner Fristsetzung zu ihrer Beseitigung. Der Vermieter kann Reparatur oder Schadensersatz verlangen. Der BGH bestätigte mit dem Urteil über eine Gewerbemietsache ein früheres Urteil zu Wohnimmobilien...