Selbstbeurlaubung geht gar nicht
Für den Antritt eines Urlaubs gibt es betriebliche Spielregeln. Zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers gehört es, diesen zu beantragen und die Zeiten mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Aber gilt das auch, wenn beide Seiten sich über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses vor Gericht streiten?