Kreditzinsen bei zu niedrigem Verkaufserlös weiterhin anrechenbar
Reichen die Erlöse aus einem Immobilienverkauf nicht zur vollständigen Abdeckung des einstigen Kaufkredites/Schuldenlast, können die restlichen Schulden weiterhin steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt aber nur unter strenger Beachtung bestimmter Auflagen.