Auch länger zurückliegende Abmahnungen sind im Kündigungsprozess zu nutzen
Will der Betrieb sich von seinem Arbeitnehmer trennen, braucht er Argumente. Kommt es zum Arbeitsgerichtsprozess, beweisen Abmahnungen, dass der Arbeitgeber schon länger unzufrieden mit der Arbeitsleistung war und dies auch offiziell dem Beschäftigten klargemacht hat. Bliebe nur zu klären, welchen Wert diese haben, wenn sie schon mehrere Jahre alt sind?