Wann eine Vereinbarung mit dem Finanzamt bindet
Bei schwer oder überhaupt nicht mehr aufklärbare Sachverhaltsfragen können Sie sich mit dem Finanzamt über die Höhe der Steuerschuld einigen. Es gelten dabei keine besonderen Formvorschriften. Aber eine Voraussetzung sollten Sie unbedingt beachten, wenn sich beide Parteien an die Abmachung gebunden sehen sollen.