Minijob kein Grund für niedrigeren Stundenlohn
Gleiche Arbeit ist bei gleicher Qualifikation gleich zu bezahlen. Aber gilt das auch dann, wenn der ein Mitarbeiter fest in Vollzeit und ein anderer als Minijobber eingestellt ist ist? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in diesem Fall jetzt eine Grundsatzentscheidung getroffen.