Nachtarbeitszuschläge: Tarifvertrag schafft Ungerechtigkeit
Für die Daimler AG ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Bremen wirklich ein Schock: Die tarifvertragliche Regelung, wonach eine regelmäßige Nachtschicht schlechter vergütet ist als unregelmäßige, ist rechtswidrig. Daimler, und viele andere Betriebe, die Schichtarbeit nach diesem Modell bezahlen, drohen jetzt hohe Nachzahlungen.