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Umfassende EU-Nachweispflicht für importierte Naturprodukte

Anti-Entwaldungsverordnung stellt Importeure vor große Herausforderung

Drohnen-Foto: Links der intakte Regenwald, rechts gerodetes Gebiet mit Baumaschinen. © richcarey / Getty Images / iStock
Die Anti-Entwaldungsverordnung der EU macht Importe von Naturrohstoffen wie Holz, Kakao, Kaffee und Palmöl ab Ende 2024 sehr viel komplizierter. Denn die Importeure müssen nachweisen, dass für den Anbau der Produkte keine Wälder, die bis 2020 existierten, zerstört wurden.

Importe von Naturrohstoffen (Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk usw.) werden ab 2025 deutlich komplizierter und teurer. Denn die EU-Verordnung gegen Entwaldung bedeutet einen immensen Aufwand für hiesige und ausländische Unternehmen. Viele Naturprodukte und weiterverarbeitete Produkte (Papier, Möbel, Schokolade, Tierfutter und Leder) werden davon betroffen sein. 

Diese betroffenen Natur-Produkte dürfen künftig nur noch in die EU eingeführt werden, wenn für ihre Produktion keine Wälder zerstört wurden. Ab Dezember 2024 müssen größere Unternehmen Nachweise der Einhaltung dieser Regeln erbringen. Ab Juni 2025 werden auch KMU dazu verpflichtet. Die Unternehmen müssen diese Nachweise wiederum von ihren Außenhandelspartnern einholen. 

Probleme und Risiken

Schwierigkeiten entstehen dadurch entlang der gesamten Lieferkette. Das beginnt bei den Auswirkungen für die Kleinbauern in den Produzentenländern. Das jedenfalls befürchten die Regierungen Indonesiens und Malaysias. Denn während große Unternehmen (widerwillig) die Anforderungen der Verordnung für ihre EU-Partner erfüllen könnten, wäre das für die kleinen Bauern unmöglich (z.B. die Zertifizierungsverfahren). Es bestehe daher das Risiko, dass diese Anbieter als Marktteilnehmer ausscheiden, sich das Geschäft auf große Konzerne konzentriert. 

Viele Unternehmen werden eine ganz neue Lieferkette für Produkte aufbauen müssen. Das erwartet z.B. der Verband der Ölsaatenverarbeitenden Industrie (Ovid). Das bedeutet getrennte Ernte, Lagerung, Transport, Hafenanlagen, usw. um die Nachverfolgbarkeit für die EU sicherzustellen. Denn der Druck für die hiesigen Importeure ist groß: Sie können für falsche Angaben der Lieferanten haftbar gemacht werden und werden sich daher gegen Risiken absichern wollen. hier ergeben sich Einsatzmöglichkeiten für die Blockchain (FB vom XX.XX.).

Die Zeit wird knapp - das ganze System ist erst im Aufbau

Die Unternehmen müssen sich zudem für den Handel mit der EU mit den jeweiligen Rohstoffen registrieren. Das Prozedere ist aber noch gar nicht verfügbar. Die rechtzeitige Realisierung ist darum noch fraglich. In den Herkunftsländern müssen dazu umfassende Informationssysteme aufgebaut werden. Noch fehlen auch Vorgaben, wie die Rückverfolgungsdaten aussehen sollen (Datenformat, Upload, usw.). 

Bekannt ist, dass für die importierten Produkte hektargenau die Herkunftsdaten der Anbauflächen und Verarbeitungsstationen vorliegen müssen - für jeden eingeführten Container extra. Geolokalisierung, etwa per GPS oder über Satellitenbilder verknüpfen die Produkte mit den genutzten Anbauflächen. Dazu wird es drei Risikoklassen geben. Die Amazonasregion, das Kongobecken aber auch Osteuropa werden wohl zur höchsten Risikoklasse gehören.

Fazit: Die Anti-Entwaldungsverordnung der EU wird zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen und Naturprodukte aus vielen Regionen der Welt in Europa um einiges teurer machen.

Hinweis: Vor allem Indonesien ist über die Verordnung "not amused". Dem Vernehmen nach lasten die neuen Vorschriften schwer auf den Freihandelsverhandlungen zwischen der EU und dem asiatischen Inselreich.

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