Rücknahme von Ware im B2B-Geschäft
Wird falsche Ware geliefert, müssen Unternehmen diese zurücknehmen. Diese Regelung gilt so nicht grundsätzlich bei Geschäften zwischen Unternehmen. Auch hier kann es aber eine Rücknahmeverpflichtung geben. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entgegen der Vor-Instanzen entschieden.