Entgelttransparenz: Gilt nicht für freie Mitarbeiter
Das Entgelttransparenzgesetz gilt nicht für freie Mitarbeiter. Dies zeigt die jüngste Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin Brandenburg. Das LAG wies die Klage einer ZDF-Reporterin wegen Ungleichbehandlung ab. Generell gilt, so die Richter, dass freie Mitarbeiter keinen Auskunftsanspruch zum Entgelt der Kollegen nach § 10 EntgTranspG zusteht. Die Klägerin hatte geltend gemacht, sie erhalte wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre männlichen Kollegen.
Urteil: vom 5.2.2019, Az.: 16 Sa 983/18)
Urteil: vom 5.2.2019, Az.: 16 Sa 983/18)