Rückabwicklung: Das Brutto - Entgelt muss zurück
weiter das Entgelt gezahlt. Die Fehlbuchung wurde schließlich entdeckt und dass zu viel geflossene Geld zurückverlangt. Allerdings weigerte sich die ehemalige Beschäftigte, die vom Arbeitgeber ans Finanzamt weitergeleiteten Steuern und den Solidaritätszuschlag zu übernehmen.
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