Überwachung durch Detektiv geht schief
Wegen einer mutmaßlich vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit ließ ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter durch einen Detektiv überwachen. Das ging gründlich schief. Obwohl die Detektei erfolgreich war, hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung des Mitarbeiters verhindert und ihm obendrein Schadensersatz zugesprochen.