Schufa: Speicherfrist für negative Einträge bleibt
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des OLG Köln gekippt: Die Schufa darf negative Einträge weiterhin drei Jahre speichern und bei Bonitätsauskünften berücksichtigen. Das ist ein gutes Urteil für Unternehmen, die auf solche Daten zurückgreifen.