Privatnutzung des betrieblichen Smartphone ist Generalerlaubnis
Erlaubt der Arbeitgeber die private Mitnutzung des dienstlichen Smartphones (Mischnutzung), dann hat die Konsequenzen für die gesamte IT des Betriebs. Aber kann es einen Unterschied geben, zwischen der Nutzung des Handys und dem E-Mail-Account? Eigentlich nicht sagt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.