Rabatt für Mitarbeiter der Tochterfirma nicht steuerpflichtig
Um ihr tägliches Freibier brauchen sich Brauerei-Mitarbeiter nicht zu sorgen: Zwei oder drei Liter "Haustrunk" pro Arbeitstag sind für die Beschäftigten immer drin. Aber wie steht es um den begehrten Rabatt beim Autokauf. Bekommen den auch die Beschäftigte der Tochterfirma? Und: Wie ist der Vorteil steuerlich zu bewerten?