Unentgeltliche Überlassung ist Naturalunterhalt
Trennen sich Partner, gibt es oft Streit um Haus und Hof. Wer seinem Partner die Immobilie unentgeltlich überlässt, gewährt damit einen Naturalunterhalt. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Damit öffnet sich eine Gestaltungsoption nach einem Urteil, in dem der BFH das Mitwohnen der Ex-Ehefrau nicht mehr als Eigennutzung akzeptiert hatte.