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Umsatzsteuer
  • FUCHS-Briefe
  • Ab Januar 2022 in Kraft

ElektroG3: Chinesen „stürmen“ Neuköllner Finanzamt

Mitte 2021 werden die Neuköllner Finanzbeamten in Berlin „überrannt“. Jede Woche gehen bis zu 1.500 Registrierungsanfragen ein. Grund: Ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer dürfen Händler von Elektro- und Elektronikgeräten ab 2022 keine Geschäfte mehr auf Online-Marktplätzen machen.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH-Urteil weist den Weg

Startups können Umsatzsteuer-Vorauszahlung sparen

Normal muss der Unternehmer seine Lieferungen und Leistungen in dem Monat umsatzversteuern, in dem er sie erbracht hat (Versteuerung nach „vereinbarten Entgelten“). In der Regel ist das der Monat der Rechnungserstellung. In bestimmten Fällen müssen Unternehmer aber die Umsatzsteuer aus ihren Lieferungen und Leistungen erst für den Monat ans Finanzamt abführen.
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Briefe
  • Vorstufe zur Payment-Blockchain in Brasilien

Wie die Rechnung Tempo und Sicherheit gewinnt

Blockchain
Das brasilianische Abrechnungssystem bietet enorme Erleichterungen für Unternehmen.
In unserem 71. Artikel zur "Blockchain im Unternehmen" befassen wir uns mit einer Vorstufe, die in Brasilien schon Wirklichkeit geworden ist, in Europa möglicherweise noch Jahre auf sich warten lässt: Unternehmen können direkt über ihr Bankkonto mit ihren Kunden abrechnen.
  • FUCHS-Briefe
  • Zahlung bis 10. Januar des Folgejahres

Umsatzsteuer bei Gewinnermittlung abziehen

Nicht buchführungspflichtige Steuerzahler, z.B. Freiberufler, haben hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ein Wahlrecht. Bei der „Einnahme-/Überschussrechnung“ kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Dazu hat der BFH gerade entschieden.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH urteilt zur Umsatzsteuer bei Rabattsystem

Änderung der Bemessungsgrundlage erst bei Punkteinlösung

Rabattkarten und -systeme werden von zahlreichen Unternehmen zur Kundenbindung eingesetzt. Der Rabatt mindert natürlich den Erlös des Unternehmens. Und damit eigentlich auch die Steuerbemessungsgrundlage. Aber es gibt eine entscheidende Voraussetzung. Die hat der Bundesfinanzhof herausgearbeitet.
  • Bundesfinanzhof folgt Europäischem Gerichtshof

Analysen eines Facharztes von Umsatzsteuer befreit

Heilberufe profitieren von der Befreiung von der Mehrwertsteuer. Das gilt nicht in allen, aber den meisten Fällen. Der EuGH hat die Mediziner jetzt gestärkt und der Bundesfinanzhof folgt dieser Auffassung ohne Einschränkung. den Kürzeren zieht die Finanzverwaltung.
  • FUCHS-Briefe
  • Bauleistungen mit Mehrwert

Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten

Unternehmer, die umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen, dürfen normalerweise bei Rechnungen keine Vorsteuer in Abzug bringen. Doch es gibt eine Ausnahme. Der BFH hat die Konstellation jetzt in einem Urteil "wasserdicht" gemacht.
  • FUCHS-Briefe
  • Handel mit gebrauchten Lebensversicherungen ist Umsatzsteuer frei

Handel mit Lebensversicherungen

Schicksalsfälle oder finanzielle Krisen können dazu führen, dass Menschen ihre Lebensversicherung kündigen. In diesem Markt offerieren auch Unternehmen, die sich auf den Kauf dieser ‚gebrauchten' Policen spezialisiert haben. Fragt sich nur, ob beim Handel mit diesen Verträgen auch die Umsatzsteuer fällig ist?
  • FUCHS-Briefe
  • Bundesfinanzhof äußert sich zur korrekten Berechnung

Umsatzsteuer: Bei Schlussrechnung korrekt ermitteln

Bei einer Schlussrechnung – etwa bei einem Bauvorhaben – ergibt sich der Vorsteuerabzug aus der in der Schlussrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuer abzüglich der bereits in den Abschlagsrechnungen enthaltenen Umsatzsteuer.
  • FUCHS-Briefe
  • Umsatzsteuer-Vorsteuerabzug erhalten

Rechnungen richtig korrigieren

2016 sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein unternehmerfreundliches Urteil zum nachträglichen Vorsteuerabzug. Auch wenn eine Rechnung erst später korrigiert wird, kann er demnach vom Zeitpunkt der Rechnungsausstellung in Anspruch genommen werden. Ein paar Punkte müssen Unternehmer dennoch beachten. Sonst wird's teuer.
  • FUCHS-Briefe
  • Umsatzsteuerbefreiung

Rechnung an Briefkastenfa. erlaubt

Sie dürfen innerhalb der EU jetzt auch Rechnungen an Briefkastenfirmen ausstellen. Die Lieferung bleibt dennoch von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied der BFH. Einzige Voraussetzung: Ihr Geschäftspartner im EU-Ausland muss unter der Briefkastenadresse auch erreichbar sein. Seine wirtschaftliche Tätigkeit muss er von dort aus aber nicht ausüben.

Urteil: BFH V R 38/18

  • FUCHS-Briefe
  • BFH hält an Rechtsprechung fest

Umsatzsteuer: Korrektur erst nach Rückerhalt

Eine Umsatzsteuerberichtigung muss erst dann erfolgen, wenn Geld „zurückfließt". Beispiel: Sie haben als Unternehmer eine Anzahlung erhalten, ohne die hierfür vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Berichtigung gegenüber dem Finanzamt muss erst dann erfolgen, wenn Sie die Anzahlung tatsächlich wieder an den Kunden zurückgezahlt haben. Umgekehrt: Sie sind der Kunde, der die Anzahlung geleistet hat. dann müssen Sie den ggf. für die Anzahlung in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug erst dann berichtigen, wenn Sie Ihre Anzahlung ganz oder teilweise wieder zurück erhalten haben. Laut BFH verstößt diese Regelung auch nicht gegen das vorrangige Mehrwertsteuerrecht der Europäischen Union.

Urteil: BFH V R 9/19, V R 29/15

 

  • FUCHS-Briefe
  • Wenn ausgewählte Mitarbeiter aus dem Ausland zum Umzug bewegt werden sollen

Bei Umstrukturierung keine USt. für den Wohnungsmakler

Wenn Sie im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung für Mitarbeiter aus dem Ausland eine neue Wohnung (im Inland) suchen, sind die dafür aufgewendeten Maklerkosten umsatzsteuerfrei. Das hat der BFH entschieden. Im Streitfall war ausgewählten Mitarbeitern schriftlich die Übernahme von Umzugskosten zugesagt worden, um diese, für eine Konzernumstrukturierung benötigten Mitarbeiter zum Umzug zu bewegen. Begründung des BFH: Das Unternehmen erbringt eine Leistung im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes an die Arbeitnehmer.

Urteil: BFH, Urteil V R 18/18

  • FUCHS-Devisen
  • Tankan-Bericht sieht Abschwung voraus

Der Yen bleibt unbeeindruckt von der Wachstumsschwäche

Japans Wirtschaft steckt im Abschwung. Davon gibt der jüngste Notenbankbericht Tankan beredt Zeugnis. Doch den Yen ficht das nicht an. Und das hat pikante Ursachen.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH hält Rechtsfrage offen

Vertrauensschutz bei Rechnungen

Umsatzsteuer: Vertrauensschutz ungeklärt

Verweigert Ihnen das Finanzamt z.B. nach einer Außenprüfung den Vorsteuerabzug wegen einer unkorrekten Rechnung eines Lieferanten sollten Sie sicherheitshalber Vertrauensschutz beantragen als auch das „gesonderte Billigkeitsverfahren" einleiten. Die Problematik, welchen Schutz gutgläubige Empfänger falscher Rechnungen genießen, ist nämlich weiter ungeklärt. Der BFH sieht hier den EuGH in der Pflicht, die Angelegenheit zu klären.

Urteil: BFH Az. XI B 13/19

  • FUCHS-Briefe
  • Regeln zum unlauteren Wettbewerb gelten für Urheberrechtsgesetz

Urheber-Abmahnungen sind umsatzsteuerpflichtig

Tiefer in die Tasche greifen müssen jetzt diejenigen, die im Internet Musikstücke rechtswidrig verbreiten. Zur Strafe kommt jetzt auch noch die Umsatzsteuer obendrauf.
  • FUCHS-Briefe
  • Künstliche Verlagerung

Steuerberater gründen erfolglos sechs Kleinbetriebe

Kleine Unternehmen müssen keine Umsatzsteuer zahlen, wenn ihr Bruttoumsatz im Vorjahr nicht über 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro liegt. Steuerberater nutzten diese Sonderregelung, um ihre Leistungen umsatzsteuerfrei anzubieten. Sie gründeten gleich sechs Kleinunternehmen. Letztlich war das aber keine gute Idee.
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Devisen
  • Haltefrist beachten

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Der Fiskus ist zwar nicht immer sonderlich schnell, aber im Zweifel unerbittlich. Deshalb gilt es, bei Geschäften mit Kryptowährungen, die nötige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen. Wer damit offen umgeht – auch als Betrieb – hat nichts zu befürchten. Im Gegenteil: Er ist privat steuerlich begünstigt.
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