Unorganisierte Personalabteilung rechtfertigt keinen Gesetzesverstoß
Der „Alte“ geht, der „Neue“ kommt: Mit dem neuen Chef wird oftmals vieles anders. Meist weht in der Abteilung sofort ein neuer Wind. An Personalabteilungen stellen die Arbeitsgerichte besondere Anforderungen an die Qualität ihrer Arbeit, wie eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen zeigt.