Straftat kein Kündigungsgrund
Eine außerhalb des Betriebes begangene Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung eines Mitarbeiters. Ob sie zu einer fristgemäßen Kündigung führen kann, ließ das Landesarbeitsgericht Düsseldorf offen. Ihrem Reputationsmanagement sind damit klare Grenzen gesetzt.