Beschluss: BFH V R 32/18
Urteil: BFH, VIII R 17/16
Der EuGH muss klären, ob die Errichtung einer Immobilie, die sich nachträglich als unrentabel erweist, von der Vorsteuer befreit bleibt. Oder ob der in Anspruch genommene Vorsteuerabzug teilweise wieder ans Finanzamt zurückzahlen ist. Diese Frage hat der BFH dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt.
Beschluss: Az. V R 61/17
Stand: 11.08.2017 19:01
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