Schiffsfonds: Vergleichssumme unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer
Das kann passieren: Anleger erhalten eine schlechte oder gar fehlerhafte Beratung. Dann gibt es oftmals Streit, es kommt zu einem gerichtlichen Vergleich, inklusive einer Geldzahlung. Das Kreditinstitut bewertet das als Einkünfte aus Vermögen und behält Kapitalertragssteuer ein. Falsch, entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.