Betrug rechtfertig fristlose Kündigung
Füllt ein Arbeitnehmer über Jahre hinweg seine Überstundenformulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, ist das ein schwerer Vertrauensbruch. Dadurch ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt – so das Bundesarbeitsgericht (BAG). Dies gilt auch für den Missbrauch einer Stempeluhr. Der Arbeitgeber muss auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer vertrauen können.
Urteil: BAG vom 13.12.2018, Az.: 2 AZR 370/18
Urteil: BAG vom 13.12.2018, Az.: 2 AZR 370/18