Unternehmensbeteiligung für Grunderwerbsteuer entscheidend
Achten Sie bei Grundstückverkäufen zwischen komplex organisierten Gesellschaften auf die tatsächlichen Vermögensbeteiligungen. Sind Sie als Käuferin nicht mit ihrem Vermögen an der verkaufenden Gesellschaft beteiligt, hilft auch ein Treuhandverhältnis nichts - die Grunderwerbsteuer wird fällig, so der Bundesfinanzhof (BFH).