Die Bankauskunft für ein Unternehmen darf maximal 25 Euro kosten. Begründung: Mit der Erteilung von Informationen über die Kredit- und Zahlungswürdigkeit eines Kunden erbringt die Bank eine zusätzliche Leistung, die von den sonstigen Gebühren, etwa für die Kontoführung, nicht erfasst sind.
Urteil: OLG, Frankfurt am Main vom 4.6.2019, Az.: 10 U 5/18
Urteil: BAG vom 13.6.2019, Az.: 6 AZR 459/18
Stand: 11.08.2017 19:01
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