Krankenschein bei Kündigung ist angreifbar
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut die Unumstößlichkeit einer Krankschreibung nicht akzeptiert. In dem Fall hatte ein Mitarbeiter versucht, mit einer AU seinen Kündigungszeitraum zu überbrücken. Bei berechtigtem Zweifel können Arbeitgeber eine solche AU erschüttern und unter Umständen die Lohnfortzahlung streichen.