Arbeitgeber muss Kündigung ausreichend begründen
Für eine betriebsbedingte Kündigung müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine dauerhafte Reduzierung des Personalbedarfs rechtfertigen. Ein Gerichtsurteil zeigt: Ohne klare Beweise, wie Arbeitsaufgaben umverteilt werden und warum mildere Alternativen nicht möglich sind, wird die Kündigung unwirksam.