Die Liste der Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist lang: Arbeitsverweigerung, geschäftsschädigende Äußerungen, Betrug, Diebstahl, Veruntreuung – um nur einige zu nennen. Auch wenn zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht alle Details bekannt sind, muss der Betrieb trotzdem die Trennung einleiten. Gibt es im Prozess dann noch die Möglichkeit, alle und auch neue Fakten nachzuschieben?