Arbeitgeber müssen Zustellung beweisen können
Wer wichtige Emails versendet, z. B. an Arbeitnehmer, sollte im Zweifel sicher beweisen können, dass die Email beim Empfänger angekommen ist. Reicht es dafür aus, dass es keine Fehlermeldung beim Versender gab? Diese Frage hat jetzt das Landesarbeitsgericht Köln geklärt.