Wann ist eine „Druckkündigung“ gerechtfertigt?
Lässt sich eine sogenannte „Druckkündigung“ damit rechtfertigen, dass die Mehrzahl der Beschäftigten in einem Labor bei einer Befragung damit droht, mit einer bestimmten Kollegin nicht mehr zusammenarbeiten zu wollen? Darüber hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg geurteilt.